Fotoğrafların arşivlenmesi ve eposta bildirimleriyle ilgili bildirim

Yeni siparişlere olanak sağlamak için fotoğraflarınızı arşivlemek hizmetimizin bir parçasıdır ve dolayısıyla bu, bir müşteri hesabı oluşturmanın sözleşmesel bir parçasıdır.

Buna ek olarak, eposta yoluyla hatırlatıcıların / bildirimlerin gönderilmesi (örneğin, fotoğrafların hazırlanması veya fotoğrafların silinmesi ile ilgili bilgiler) hizmetimizin bir parçasıdır ve bu nedenle ayrı bir izin isteği gerektirmez.

E-postaların gönderilmesi şu anda medyada yoğun bir şekilde tartışıldığından, yeni müşteri hesapları için ek onay alma kararı aldık. Bizden daha fazla mesaj almak istemiyorsanız, lütfen bize bir e-posta yazın veya e-posta bildirimi içerisindeki üyelikten çık bağlantısına tıklayın.

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Stand Januar 2015

I. Allgemeines

1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Allround Pictures

durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und

Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen mit Entgegenahme

der Lieferung nicht widersprochen wird.

2. „Produkte“ im Sinne dieser AGB sind alle von Allround Pictures

hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen

Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.

(360º virtuelle Rundgänge, Luftbilder Kamera_Drohne,

Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder

in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

1. allround pictures steht das Urheberrecht an den Produkten

nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.

2. Die von Allround Pictures hergestellten Produkte sind

grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers

bestimmt.

3. Überträgt Allround Pictures die Nutzungsrechte an seinen

Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes

vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht

übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf

der besonderen Vereinbarung.

4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger

Bezahlung des Honorars an allround pictures.

5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein

Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,

wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen

worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.

6. Bei der Verwertung der Produkte kann Allround Pictures, sofern

nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber

des Produktes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts

auf Namensnennung berechtigt allround pictures zum Schadensersatz.

7. Die Negative (bzw. digitale Rohdateien) verbleiben bei Allround

Pictures. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber

erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Produkte wird ein Honorar als Stückpreis,

Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich

der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten

(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, gesonderte

Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber

zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf

die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.

2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug

zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige

Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach

Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung

begleicht. Allround Pictures bleibt vorbehalten, den Verzug

durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu

einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.

3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die

gelieferten Produkte Eigentum von Allround Pictures.

4. Hat der Auftraggeber Allround Pictures keine ausdrücklichen

Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben,

so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der

künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht

der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion

Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Allround Pictures

behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene

Arbeiten.

5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann Allround

Pictures nach einer ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren

von 5% des Auftragswertes erheben. Bei andauerndem Ausbleiben

der Zahlung, steigt der Prozentsatz auf 7% in der 3. Mahnung

und 10% in der 4. Mahnung. Danach behält sich Allround

Pictures vor, gerichtliche Schritte durch Durchsetzung der Forderungen

einzuleiten.

6. Hat der Auftraggeber Gründe für das Ausbleiben der Zahlung,

die er nicht zu verschulden hat, so hat er dies Allround Pictres

innerhalb der Zahlungsfrist anzuzeigen. Spätestens aber nach

dem Erhalt der Zahlungserinnerung.

1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem

Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet

Allround Pictures für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei

Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es haftet ferner für Schäden

aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

Allround Pictures oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte

Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an

Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen

oder Daten haftet Allround Pictures – wenn nichts anderes

vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Allround-Pictures verwahrt die Negative (bzw. digitale Daten)

sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte

Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags

zu vernichten.

3. Allround Pictures haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit

der Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen der

Hersteller des Fotomaterials.

4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und

Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der

Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung

erfolgt.

V. Nebenpflichten

1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Allround Pictures

übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungs-

Allgemeine Geschäftsbedingungen

von allround pictures

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recht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten

Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung

besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung

dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte

rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der

Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung

die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach vier Wochen

ab, ist Allround Pictures berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten

zu berechnen oder bei Blockierung der Studioräume die

Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport-

und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

1. Überlässt Allround Pictures dem Auftraggeber mehrere Produkte

zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten

Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine

längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr

zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann

Allround Pictures, sofern es den Verlust oder die Beschädigung

nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.

2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit

aus Gründen, die Allround Pictures nicht zu vertreten hat, wesentlich

überschritten, so erhöht sich das Honorar von Allround

Pictures, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.

Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die

Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern

nicht der Auftraggeber nachweist, dass Allround Pictures kein

Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers

kann Allround Pictures auch Schadensersatzansprüche

geltend machen.

3. Liefertermine für Produkte sind nur dann verbindlich, wenn

sie ausdrücklich von Allround Pictures bestätigt worden sind.

Allround Pictures haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz

und grober Fahrlässigkeit.

4. Reklamationen von zugeschickten, nicht persönlich abgeholten

Produkten jeglicher Art sind innerhalb von 5 Werktagen nach

Erhalt der Produkte bei Allround Pictures schriftlich zu beanstanden.

Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.

Kann der Auftraggeber die Produkte in dieser Frist nicht

persönlich überprüfen, so hat er dies Allround Pictures vorher

mitzuteilen.

5. Reklamationen an Passbildern für offizielle Dokumente können

nur geltend gemacht werden, wenn der eindeutige Verwendungszweck

Allround Pictures bei der Erstellung bekannt war.

Darüber hinaus muss eine schriftliche, aussagekräftige Beanstandung

der ausstellenden Behörden vorliegen.

VII. Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten

des Auftraggebers können gespeichert werden. Allround Pictures

verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt

gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Digitale Fotografie

1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Produkte

von Allround Pictures auf Datenträgern aller Art bedarf

der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Allround Pictures.

Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Jede unerlaubte Handlung,

die Allround Pictures bekannt wird, kann dazu führen, dass

ein Ausfallshonorar für die jeweilige Leistung fällig wird.

2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das

Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht

nicht ausdrücklich übertragen wurde.

IX. Bildbearbeitung

1. Die Bearbeitung von Produkten von Allround Pictures und ihre

Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der

vorherigen Zustimmung von Allround Pictures. Entsteht durch

Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation

ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die

Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen

Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.

2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Produkte von Allround Pictures

digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von

AllroundPictures mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.

3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung

so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung,

bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von

Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,

erhalten bleibt und Allround Pictures als Urheber der Bilder klar

und eindeutig identifizierbar ist.

4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Allround

Pictures mit der elektronischen Bearbeitung fremder Produkte

zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er

stellt Allround Pictures von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf

der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

X. Nutzung und Verbreitung

1. Die Verbreitung von Produkten von Allround Pictures im Internet

und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen

Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers

bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen

Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung

zwischen Allround Pictures und dem Auftraggeber gestattet.

2. Die Weitergabe digitalisierter Produkte im Internet und in Intranets

und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen

Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und

Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen

Zustimmung von Alround Pictures.

3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die

Allround Pictures auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen

der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Allround

Pictures

4. Allround Pictures ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien

und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht

ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

5. Wünscht der Auftraggeber, dass Allround Pictures ihm Datenträger,

Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren

und gesondert zu vergüten.

6. Hat Allround Pictures dem Auftraggeber Datenträger, Dateien

und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger

Einwilligung von Allround Pictures verändert werden.

7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien

und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art

und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XI. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis

ist der Sitz von Allround Pictures, wenn der Vertragspartner

nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute,

juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich

rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Allround

Pictures als Gerichtsstand vereinbart.

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