نکته در مورد آرشیو عکس ها و اطلاعیه های ایمیل
عکس های شما برای به منظور فراهم کردن سفارش های جدید از سرویس ما بایگانی می شود و بنابراین، این بخش قراردادی ایجاد یک حساب کاربری است.
علاوه بر این، ارسال یادآوری ها / اطلاعیه ها از طریق ایمیل (به عنوان مثال، اطلاعات در مورد ارائه عکس ها و یا حذف آنها) بخشی از خدمات ما است و بنابراین هیچ رضایت نامه جداگانه لازم نیست.
از آنجا که ارسال ایمیل ها در حال حاضر به شدت در رسانه ها بحث شده است، ما تصمیم گرفتیم برای حساب های جدید مشتری رضایت آنها را داشته باشیم. لطفا به ما ایمیل بزنید و یا اگر نمی خواهد از ما پیامی دریافت کنید روی لینک لغو اشتراک در ایمیل خود کلیک کنید.
سیاست حفظ حریم خصوصی ما اینجا دیده می شود اینجا .
Stand Januar 2015
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Allround Pictures
durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen mit Entgegenahme
der Lieferung nicht widersprochen wird.
2. „Produkte“ im Sinne dieser AGB sind alle von Allround Pictures
hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen
Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen.
(360º virtuelle Rundgänge, Luftbilder Kamera_Drohne,
Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder
in digitalisierter Form, Videos usw.)
II. Urheberrecht
1. allround pictures steht das Urheberrecht an den Produkten
nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Die von Allround Pictures hergestellten Produkte sind
grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt.
3. Überträgt Allround Pictures die Nutzungsrechte an seinen
Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf
der besonderen Vereinbarung.
4. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger
Bezahlung des Honorars an allround pictures.
5. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein
Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen
worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.
6. Bei der Verwertung der Produkte kann Allround Pictures, sofern
nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber
des Produktes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts
auf Namensnennung berechtigt allround pictures zum Schadensersatz.
7. Die Negative (bzw. digitale Rohdateien) verbleiben bei Allround
Pictures. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber
erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung und Vergütung.
III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Produkte wird ein Honorar als Stückpreis,
Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale zuzüglich
der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten
(Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, gesonderte
Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind vom Auftraggeber
zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf
die Endpreise inkl. Mehrwertsteuer aus.
2. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug
zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige
Rechnungen nicht spätestens 30 (in Worten: dreißig) Tage nach
Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung
begleicht. Allround Pictures bleibt vorbehalten, den Verzug
durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu
einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die
gelieferten Produkte Eigentum von Allround Pictures.
4. Hat der Auftraggeber Allround Pictures keine ausdrücklichen
Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Produkte gegeben,
so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der
künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht
der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion
Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Allround Pictures
behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene
Arbeiten.
5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so kann Allround
Pictures nach einer ersten Zahlungserinnerung Mahngebühren
von 5% des Auftragswertes erheben. Bei andauerndem Ausbleiben
der Zahlung, steigt der Prozentsatz auf 7% in der 3. Mahnung
und 10% in der 4. Mahnung. Danach behält sich Allround
Pictures vor, gerichtliche Schritte durch Durchsetzung der Forderungen
einzuleiten.
6. Hat der Auftraggeber Gründe für das Ausbleiben der Zahlung,
die er nicht zu verschulden hat, so hat er dies Allround Pictres
innerhalb der Zahlungsfrist anzuzeigen. Spätestens aber nach
dem Erhalt der Zahlungserinnerung.
1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem
Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet
Allround Pictures für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei
Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Es haftet ferner für Schäden
aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
Allround Pictures oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte
Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an
Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen
oder Daten haftet Allround Pictures – wenn nichts anderes
vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Allround-Pictures verwahrt die Negative (bzw. digitale Daten)
sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte
Negative nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags
zu vernichten.
3. Allround Pictures haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit
der Produkte nur im Rahmen der Garantieleistungen der
Hersteller des Fotomaterials.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und
Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der
Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung
erfolgt.
V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Allround Pictures
übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungs-
Allgemeine Geschäftsbedingungen
von allround pictures
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recht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten
Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung
besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung
dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte
rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der
Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung
die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach vier Wochen
ab, ist Allround Pictures berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten
zu berechnen oder bei Blockierung der Studioräume die
Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Transport-
und Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.
VI. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Überlässt Allround Pictures dem Auftraggeber mehrere Produkte
zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten
Produkte innerhalb einer Woche nach Zugang – wenn keine
längere Zeit vereinbart wurde – auf eigene Kosten und Gefahr
zurücksenden. Für verlorene oder beschädigte Produkte kann
Allround Pictures, sofern es den Verlust oder die Beschädigung
nicht zu vertreten hat, Bezahlung verlangen.
2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit
aus Gründen, die Allround Pictures nicht zu vertreten hat, wesentlich
überschritten, so erhöht sich das Honorar von Allround
Pictures, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend.
Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die
Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern
nicht der Auftraggeber nachweist, dass Allround Pictures kein
Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers
kann Allround Pictures auch Schadensersatzansprüche
geltend machen.
3. Liefertermine für Produkte sind nur dann verbindlich, wenn
sie ausdrücklich von Allround Pictures bestätigt worden sind.
Allround Pictures haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit.
4. Reklamationen von zugeschickten, nicht persönlich abgeholten
Produkten jeglicher Art sind innerhalb von 5 Werktagen nach
Erhalt der Produkte bei Allround Pictures schriftlich zu beanstanden.
Nach dieser Frist gilt die Lieferung als verbindlich angenommen.
Kann der Auftraggeber die Produkte in dieser Frist nicht
persönlich überprüfen, so hat er dies Allround Pictures vorher
mitzuteilen.
5. Reklamationen an Passbildern für offizielle Dokumente können
nur geltend gemacht werden, wenn der eindeutige Verwendungszweck
Allround Pictures bei der Erstellung bekannt war.
Darüber hinaus muss eine schriftliche, aussagekräftige Beanstandung
der ausstellenden Behörden vorliegen.
VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten
des Auftraggebers können gespeichert werden. Allround Pictures
verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt
gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
VIII. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Produkte
von Allround Pictures auf Datenträgern aller Art bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Allround Pictures.
Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Jede unerlaubte Handlung,
die Allround Pictures bekannt wird, kann dazu führen, dass
ein Ausfallshonorar für die jeweilige Leistung fällig wird.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das
Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht
nicht ausdrücklich übertragen wurde.
IX. Bildbearbeitung
1. Die Bearbeitung von Produkten von Allround Pictures und ihre
Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der
vorherigen Zustimmung von Allround Pictures. Entsteht durch
Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation
ein neues Werk, ist dieses mit [M] zu kennzeichnen. Die
Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen
Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Produkte von Allround Pictures
digital so zu speichern und zu kopieren, dass der Name von
AllroundPictures mit den Bilddaten elektronisch verknüpft wird.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung
so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung,
bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von
Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe,
erhalten bleibt und Allround Pictures als Urheber der Bilder klar
und eindeutig identifizierbar ist.
4. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, Allround
Pictures mit der elektronischen Bearbeitung fremder Produkte
zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er
stellt Allround Pictures von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf
der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
X. Nutzung und Verbreitung
1. Die Verbreitung von Produkten von Allround Pictures im Internet
und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen
Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers
bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM oder ähnlichen
Datenträgern ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung
zwischen Allround Pictures und dem Auftraggeber gestattet.
2. Die Weitergabe digitalisierter Produkte im Internet und in Intranets
und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen
Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft- und
Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung von Alround Pictures.
3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die
Allround Pictures auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Allround
Pictures
4. Allround Pictures ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien
und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
5. Wünscht der Auftraggeber, dass Allround Pictures ihm Datenträger,
Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren
und gesondert zu vergüten.
6. Hat Allround Pictures dem Auftraggeber Datenträger, Dateien
und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger
Einwilligung von Allround Pictures verändert werden.
7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien
und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art
und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis
ist der Sitz von Allround Pictures, wenn der Vertragspartner
nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute,
juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich
rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Allround
Pictures als Gerichtsstand vereinbart.
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